GESETZLICH VERSICHERTE PATIENTEN
Wir verfügen über eine kassenärztliche Zulassung und können daher bei entsprechender Indikation direkt mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen. Bitte bringen Sie Ihre Krankenversichertenkarte und, falls vorhanden, eine Überweisung vom Haus- oder Facharzt mit zum ersten Termin.
PRIVATPATIENTEN / BEIHILFEBERECHTIGTE
Die meisten privaten Krankenversicherungen erstatten die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Auch die Beihilfestellen übernehmen in der Regel einen Teil der Behandlungskosten.
Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob und in welchem Umfang die Kosten in Ihrem jeweiligen Vertrag abgedeckt sind und welche Unterlagen für die Beantragung der Kostenübernahme benötigt werden.
SELBSTZAHLER
Selbstverständlich können Sie die psychotherapeutische Behandlung auf eigene Kosten bei uns durchführen. Dabei orientieren wir uns an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).